| Weblog 27. Mai 2008 |
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Schwer trifft die deutsche Hochschulpolitik in diesen Tagen die aktuelle Forderung vom RCDS Vorsitzenden Gottfried Ludewig. Dieser schlägt vor die "Leistungsträger" in diesem Land durch eine Änderung des Wahlrechts zu belohnen. So könnte man diesen zum Beispiel eine doppelte Stimme geben. In dem Thesenpapier des Vorsitzenden mit dem Titel "Drei Thesen zur stärkung der Leistungsträger" heißt es: "Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein." Denn allein mit "Hartz IV-Beziehern und Rentnern" könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren. Eine sehr gewagte These wie der Liberale Campus München findet. Vielleicht hätte der Vorsitzende Ludewig an das Hambacher Fest 1832 denken sollen. Da traten Studenten noch mit Schwarz, Rot, Gold für Einigkeit, Recht und Freiheit ein. Braucht der RCDS vielleicht Nachhilfe? Der Liberale Campus München bietet hier sehr gerne an, nochmals die Gründe für das scheitern des Zensuswahlrechts zu erläutern. Denn wir stehen weiterhin für Demokratie und den liberalen Studenten! Auf der Internetpräsens des RCDS ist mitlerweile leider nichts mehr zu sehen. (aber: http://www.n-tv.de/Origineller_Vorschlag_des_RCDS_RentnerWahlrecht_ einschraenken/230520085113/968661.html) Anscheinend hat man gemerkt, dass man da an Grundsätzen der Demokratie rüttelt, das wäre ja auch nichts Neues wie bei Wikipedia nachzulesen ist. Doch dies ist alles Vergangenheit. Auf der Internetpräsens des RCDS lesen wir Artikel von Demonstrationen für Freiheit und Menschenrechte! Na dann war es wohl doch eine Zeitungsente, oder nicht? Ich persönlich bin froh, dass der RCDS lediglich eine CDU/CSU "NAHE" Hochschulgruppe ist. Man könnte sonst dieser Tage glauben, die meinen das auch noch enst was sie sagen! Stefan Hermanns, Vorsitzender Liberalen Campus München |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 29. Mai 2008 ) |